AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungszentrums zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren für den Kunden/Veranstalter oder Dritte (im folgenden Kunde genannt) erbrachten Leistungen und Lieferungen des Tagungszentrums(im folgenden Leistung genannt).
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Tagungszentrum zustande. Dem Tagungszentrum steht es frei, die Leistungen schriftlich oder mündlich zu bestätigen.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

  • Das Tagungszentrum ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, für  die erbrachten und für die bestellten Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Tagungszentrums zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Tagungszentrums an Dritte.
  • Die Preise können vom Tagungszentrum geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räume oder Leistungen des Tagungszentrums oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Tagungszentrum dem zustimmt.
  • Die Anzahl der Teilnehmer muss dem Tagungszentrum mind. 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Im Falle einer Abweichung nach unten hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Tagungszentrum berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
  • Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Tagungszentrums die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Tagungszentrum zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungszentrum trifft ein Verschulden.
  • Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Tagungszentrum.
  • Rechnungen des Tagungszentrums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Tagungszentrum ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Tagungszentrums aufrechnen oder mindern.

RÜCKTRITT DES KUNDEN, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG

  • Eine Stornierung des mit dem Tagungszentrum geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Tagungszentrums. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag abzüglich der ersparten Leistungen (siehe Ziff. 3) auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Tagungszentrums oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Vertragserbringung.
  • Sofern zwischen dem Tagungszentrum und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Tagungszentrums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbartem Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Tagungszentrum ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Tagungszentrums oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • Dem Tagungszentrum steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Tagungszentrum entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Der Anspruch des Tagungszentrums für die sonstige Leistungserbringung gem. diesen Bedingungen beträgt: Abbestelltag (Kalendertag) für Ansprüche des Tagungszentrums vor Veranstaltung, a) 22. bis zum 39. Tag Berechnung von 25 % des entgangenen Umsatzes, b) 10. bis zum 21. Tag Berechnung von 50 % des entgangenen Umsatzes, c) bis zum 10. Tag Berechnung von 75 % des entgangenen Umsatzes, Entgangener  Umsatz = (z.B. Speisen + Getränke), falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl, plus Miete. Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Tagungszentrums.

TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

  • Soweit das Tagungszentrum für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
    Er stellt das Tagungszentrum von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

  • Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des Tagungszentrums. Das Tagungszentrum  übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tagungszentrums.
  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Tagungszentrum ist berechtigt, insoweit einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungszentrum abzustimmen.
  • Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Tagungszentrum die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
    Verbleiben die Gegenstände in den Räumlichkeiten, kann das Tagungszentrum für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Tagungszentrum der eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  • Das Tagungszentrum kann vom Kunden die Gestellung angemessener Sicherheiten verlangen.

RÜCKTRITT DES TAGUNGSZENTRUMS

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Tagungszentrum in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Tagungszentrums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte Sicherheit auch nach dem Verstreichen einer vom Tagungszentrum gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist das Tagungszentrum ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Tagungszentrum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  höhere Gewalt oder andere vom Tagungszentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher    Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht wurden;

• das Tagungszentrum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Tagungszentrums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.      Organisationsbereich des Tagungszentrums zuzurechnen ist.

  • Das Tagungszentrum hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Tagungszentrums entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

LEISTUNGSBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, sofern deren Bereitstellung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab 7:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    Die Vereinbarte Mietdauer ist schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.
    Werden die schriftlichen oder mündlichen Zeiten überschritten  ist das Tagungscenter berechtigt  über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung den  vollen Mietpreis  (Listenpreises) in Rechnung stellen, dem Kunden steht es frei, dem Tagungscenter  nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

HAFTUNG DES TAGUNGSZENTRUMS

  • Das Tagungszentrum haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Tagungszentrums auftreten, wird das Tagungszentrum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Das Tagungszentrum haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im leistungsuntypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Tagungszentrums beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Tagungszentrums beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, das Tagungszentrum rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungszentrum dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 – 703 BGB).
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Tagungszentrumsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
    Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Tagungszentrumgrundstücks abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Tagungszentrum nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Tagungszentrums

SCHLUSSBESTIMMUNG

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Tagungszentrums  in Soest Westfalen
  • Gerichtsstand unter Vollkaufleuten – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Soest. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

DATENSCHUTZ

Es wird gemäß § 26 Abs. 1 BDSG darauf hingewiesen, dass die beim Geschäftsverkehr anfallenden Daten unserer Geschäftspartner gemäß § 23 BDSG gespeichert werden.